Gemeindegründung · Dortmund-Eving
ENCOUNTERHOUSE
Bekenntnis I · Bekenntnis II · Trennung · Version 1

Schutzordnung

Schutz vor Machtmissbrauch – in beide Richtungen

Zum aktuellen Stand der Schutzordnung

ENCOUNTERHOUSE befindet sich in der Gründungsphase. Einen Ältestenkreis, das ENCOUNTERlead und Mitarbeiterteams gibt es bislang nicht. Diese Schutzordnung legt fest, wie wir miteinander umgehen und wie die künftigen Gremien ihre Verantwortung wahrnehmen sollen. Für Andrea und mich gilt sie bereits jetzt.

Vor dem öffentlichen Start lassen wir die Schutzordnung durch eine Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt und juristisch prüfen. Außerdem gleichen wir sie mit dem Schutzkonzept des BFP ab. Änderungen veröffentlichen wir an dieser Stelle mit einer neuen Versionsnummer.

Grundlage ist Version 1 vom 4. Juni 2026. Vier vorgeschlagene Ergänzungen sind grün markiert. Sie sollen Lücken im Schutz möglicher Opfer schließen und werden im Rahmen der fachlichen Prüfung bewertet.

Vorrede

ENCOUNTERHOUSE verkündigt Jesus als Herrn und übernimmt Verantwortung für das geistliche Leben, die Lehre und die Organisation der Gemeinde. Geistliche Autorität kann missbraucht werden. Druck kann bewusst ausgeübt werden, aber auch unbemerkt durch Gewohnheiten und Strukturen entstehen.

Mit dieser Schutzordnung verpflichtet sich ENCOUNTERHOUSE, Menschen vor Ausbeutung und dem Missbrauch von Autorität zu schützen. Sie gilt für alle: für den Lead Pastor, die Ältesten, Mitarbeiter und Gäste ebenso wie für Matthias und Andrea Prieber als Lead Couple.

Die Schutzordnung umfasst zwei Bereiche. Bekenntnis I schützt vor Machtmissbrauch durch Leitung und Strukturen: Mitglieder vor Druck, Mitarbeiter vor Überforderung, Kinder vor Übergriffen, Erkrankte vor Schuldzuweisungen und Spender vor Manipulation. Bekenntnis II schützt vor dem Missbrauch von Verfahren, vor Falschanschuldigungen und vor Spaltung. Es soll verhindern, dass Leiter verleumdet, die Gemeinde geschädigt oder Verfahren für persönliche Interessen genutzt werden. Beide Teile bilden die Grundlage für faire und verlässliche Verfahren.

Diese Schutzordnung ist ein Bekenntnis zu einem verantwortlichen Umgang miteinander. Sie verpflichtet uns persönlich und bestimmt unser Handeln in konkreten Verfahren. Wer bei ENCOUNTERHOUSE Verantwortung übernimmt, erkennt sie ausdrücklich an.

Die Bibelstellen unter den einzelnen Punkten machen deren biblischen Hintergrund sichtbar.

Bekenntnis I · Schutz vor Machtmissbrauch

Diese 22 Punkte schützen Mitglieder, Mitarbeiter, Kinder, Erkrankte, Spender und Gäste vor Übergriffen durch Leitung und Strukturen. Sie sind für alle verbindlich, die bei ENCOUNTERHOUSE Verantwortung tragen.

01
Würde

Jeder Mensch ist nach dem Bild Gottes geschaffen. Seine Würde hängt weder von seiner Leistung oder Spendenbereitschaft noch von seinem Glaubensstand oder seinem Nutzen für die Gemeinde ab. Das gilt für Mitglieder, Mitarbeiter, Gäste, Kinder und Außenstehende gleichermaßen. Niemand darf bei ENCOUNTERHOUSE zum Mittel für die Ziele anderer werden.

1. Mose 1,27 · Ps 8,5–7 · Jak 3,9

02
Ausbeutung

ENCOUNTERHOUSE verpflichtet sich, niemanden auszubeuten – weder bewusst noch unbewusst. Das gilt für übermäßige zeitliche Anforderungen ebenso wie für finanzielle, emotionale, geistliche, körperliche oder sexuelle Ausbeutung. Wer sich ausgebeutet fühlt, darf dies offen ansprechen und wird ernst genommen.

Hes 34,1–4 · Mt 23,4 · 1. Petr 5,2–3

03
Autorität

Christus gibt Autorität, um Gemeinde aufzubauen. Wer sie zur Selbsterhöhung, Kontrolle oder Ausbeutung nutzt, handelt gegen diesen Auftrag. Geistliche Autorität bleibt Christus und der Heiligen Schrift verpflichtet und muss sich prüfen lassen.

Mt 20,25–28 · 2. Kor 10,8 · 2. Kor 13,10

04
Niemand steht über der Ordnung

Alle Verantwortlichen bei ENCOUNTERHOUSE stehen selbst unter Aufsicht und müssen Korrektur annehmen. Das gilt für den Lead Pastor, Älteste, Bereichsleiter, Gruppenleiter, Diakone und den externen apostolischen Vater. Maßstab ist die Heilige Schrift. Die Aufsicht erfolgt durch das ENCOUNTERlead, den BFP und externe Vertrauenspersonen.

Gal 2,11–14 · 1. Tim 5,19–20

05
Freiheit zum Nein

Jeder darf jederzeit Nein sagen: zu Diensten und Verantwortung, zu Spenden, prophetischen Worten, seelsorgerlichen Eingriffen, Gebet, Berührungen und Beiträgen im Hauskreis. Niemand darf deshalb bestraft oder beschämt werden. Ein Nein darf auch nicht zum Anlass für prophetische Korrektur genommen werden.

2. Kor 9,7 · Phlm 14

06
Freiwilligkeit

Mitarbeit ist freiwillig. Verbindliche Aufgaben werden gemeinsam vereinbart. Wer sich überfordert fühlt, darf seine Mitarbeit beenden. Ein solcher Rückzug ist weder ein Zeichen mangelnden Glaubens noch eine Auflehnung.

1. Petr 5,2

07
Zeit und Familie

Niemand darf zu einem zeitlichen Einsatz verpflichtet werden, der ihn selbst, seine Ehe oder seine Familie überlastet. Mitarbeit darf weder durch Schuldgefühle noch durch bewusst erzeugten Handlungsdruck oder unausgesprochene Erwartungen erzwungen werden. Ehe und Familie haben Vorrang vor dem Gemeindedienst.

1. Tim 3,4–5 · Eph 5,25–28

08
Finanzen

Spenden sind freiwillig. Es gibt keinen Spendenzwang, keine öffentliche Beschämung von Menschen, die nicht spenden, und keine namentlichen Spendenlisten. Niemand darf mit prophetischen Worten zu einer finanziellen „Saat“ gedrängt werden. Ebenso wenig dürfen Großspendern besondere geistliche Belohnungen zugesprochen werden. Pastoren und Älteste haben keinen direkten Kontozugriff. Ab dem festgelegten Betrag gilt das Vier-Augen-Prinzip. Die Jahresrechnung wird den Mitgliedern offengelegt.

2. Kor 8,12 · 2. Kor 9,7 · 1. Tim 6,9–10

09
Schrift über allem

Weder prophetische Eingebungen noch apostolische Anweisungen oder pastorale Lehrentscheidungen stehen über der Heiligen Schrift. Wer offen oder verdeckt einen solchen Vorrang beansprucht, verliert seine Autorität bei ENCOUNTERHOUSE.

2. Tim 3,15–17 · Apg 17,11

10
Prophetie

Prophetische Worte müssen geprüft werden und dürfen keinen Gehorsam erzwingen. Der Empfänger entscheidet selbst, ob er ein Wort annimmt, prüft oder ablehnt. Daraus dürfen ihm keine Nachteile entstehen. Worte, die Lebensentscheidungen betreffen, benötigen mehrere unabhängige Zeugen sowie eine Bestätigung durch das ENCOUNTERlead. Aussagen wie „Gott sagt dir durch mich“ dürfen nicht als Druckmittel eingesetzt werden. Prophetie dient dem Aufbau, der Ermutigung und dem Trost; sie darf nicht zur Kontrolle genutzt werden.

1. Kor 14,3.29–32 · 1. Thess 5,19–21

11
Heilung

Wir beten in der Erwartung, dass Gott heilt. Wenn Heilung ausbleibt, darf dies niemandem als Schuld oder mangelnder Glaube ausgelegt werden. Niemand wird deshalb beschämt. Medizinische Behandlung, Therapie und die Einnahme von Medikamenten sind ausdrücklich erwünscht und legitim. Kein Mitarbeiter darf jemanden dazu drängen, eine Behandlung abzubrechen. Auch Klage, Zweifel und Trauer haben ihren Platz.

Joh 9,1–3 · 2. Kor 12,7–10 · Phil 2,25–27

12
Seelsorge

Seelsorgerliche Gespräche sind vertraulich. Inhalte dürfen weder in Predigten, Hauskreisen oder Ältestensitzungen noch in informellen Gesprächen weitergegeben werden. Ausnahmen gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person oder bei begründetem Verdacht auf eine Gefahr für Leib, Leben oder das Kindeswohl.

Spr 11,13 · Spr 17,9

13
Körperliche Grenzen

Berührungen im Gebet, im Dienst und in der Seelsorge sind begrenzt, werden vorher angekündigt und können jederzeit abgelehnt werden. Einzelbegegnungen zwischen einem Mitarbeiter und einer Person des anderen Geschlechts finden in einsehbaren Räumen statt. Körperliche, verbale oder digitale sexuelle Übergriffe führen zur sofortigen Suspendierung vom Dienst, zu einer Strafanzeige und zur Information des BFP.

1. Thess 4,3–7

14
Kinder

Kinder brauchen besonderen Schutz. ENCOUNTERHOUSE arbeitet nach einem schriftlichen Schutzkonzept, das sich am BFP-Standard orientiert. Mitarbeiter im Kinder- und Jugenddienst legen ein erweitertes Führungszeugnis vor. Im Dienst gilt das Vier-Augen-Prinzip. Private Treffen eines Mitarbeiters mit einem einzelnen Kind außerhalb der Gemeinderäume sind ohne Zustimmung der Eltern untersagt.

Mt 18,6.10 · Mk 10,13–16

15
Leiter sind Diener

Leiter stehen bei ENCOUNTERHOUSE nicht über der Gemeinde. Sie tragen mehr Verantwortung und haben dieselben Rechte wie alle anderen. Geistliche Salbung entzieht niemanden der Kritik. Der Vers „Tastet meine Gesalbten nicht an“ (1. Chronik 16,22) darf bei ENCOUNTERHOUSE niemals dazu verwendet werden, Kritik an Leitern zu unterdrücken. Er steht in einem anderen biblischen Zusammenhang.

Mt 20,25–28 · 1. Petr 5,1–4

16
Kritik

Kritik an Leitern hilft, die Gemeinde und die Leiter selbst zu schützen. Sie wird ernst genommen, dokumentiert und beantwortet. Wer Kritik äußert, darf dafür weder prophetisch noch seelsorgerlich oder disziplinarisch belangt werden.

Spr 27,5–6 · Gal 6,1

17
Austritt ist ehrenhaft

Wer ENCOUNTERHOUSE verlässt, wird weiterhin respektvoll behandelt. Niemand darf deshalb gemieden, im Hauskreis öffentlich beschämt, durch Anspielungen in Predigten angegriffen oder aus dem sozialen Miteinander ausgeschlossen werden. Persönliche Beziehungen können fortbestehen, soweit die ausgetretene Person dies möchte. Mitarbeiter und Spender werden weder unter Druck gesetzt noch mit dem Ziel kontaktiert, sie zurückzuholen.

Apg 15,36–41

18
Direkter Zugang zu einer externen Vertrauensperson

Jeder bei ENCOUNTERHOUSE darf sich unmittelbar an eine externe Vertrauensperson wenden, ohne das ENCOUNTERlead vorher zu informieren. Diese Person gehört nicht zur Leitung, ist nicht weisungsgebunden und wird öffentlich namentlich benannt. Sie nimmt Beschwerden gegen den Lead Pastor, Älteste oder Bereichsleiter entgegen und leitet sie an die zuständige unabhängige Stelle weiter.

Stand Oktober 2026: Die externe Vertrauensperson ist noch nicht benannt. Sobald sie zugesagt hat, findest du hier ihren Namen und ihre Kontaktdaten.

19
Die Ordnung gilt auch für den Lead Pastor

Diese Schutzordnung gilt ausdrücklich auch für den Lead Pastor. Sein Amt und seine Salbung stellen ihn nicht über Kritik. Er ist den Ältesten, dem BFP, dem externen apostolischen Vater, seiner Frau und der Heiligen Schrift verpflichtet. Bei einem begründeten Verdacht gegen ihn entscheidet das ENCOUNTERlead unter Einbeziehung externer Aufsicht. Der Lead Pastor nimmt an dieser Abstimmung nicht teil.

Gal 2,11–14

20
Straftat

Ein begründeter Verdacht auf eine Straftat, etwa sexuellen Missbrauch, Veruntreuung, körperliche oder psychische Gewalt, darf nicht intern verschleiert werden. Er wird bei den staatlichen Behörden angezeigt und dem BFP mitgeteilt. Der Schutz der Opfer hat Vorrang vor dem Ruf der Gemeinde oder des Beschuldigten.

Röm 13,1–4

21
Buße und Wiederaufrichtung

Wer bei ENCOUNTERHOUSE schuldig geworden ist, soll die Möglichkeit zu Buße und Wiederaufrichtung haben. Dazu gehören die Aufklärung des Geschehens, der Schutz der Opfer und ein angemessener zeitlicher Abstand. Der Pastor entscheidet darüber nicht allein. Ob jemand wieder öffentliche Verantwortung übernehmen kann, entscheidet das ENCOUNTERlead unter Einbeziehung externer Aufsicht. Eine automatische Rückkehr in öffentliche Verantwortung gibt es nicht.

Gal 6,1–2 · 2. Kor 2,5–8

22
Jährliche Prüfung

Das ENCOUNTERlead überprüft diese Schutzordnung einmal jährlich, Punkt für Punkt. Abweichungen zwischen Anspruch und Praxis werden benannt, dokumentiert und behoben. Die Ergebnisse werden den Mitgliedern zugänglich gemacht.

Bekenntnis II · Schutz vor Falschanschuldigungen und Verfahrensmissbrauch

Diese 13 Punkte schützen Leitung und Gemeinde vor dem Missbrauch von Verfahren, vor Verleumdung, unrechtmäßigen Machtwechseln und Spaltung. Sie ergänzen den Schutz vor Machtmissbrauch im ersten Teil.

23
Unschuldsvermutung

Bis der Sachverhalt geklärt ist, gilt die beschuldigte Person als unschuldig. Ein Verdacht ist kein Nachweis von Schuld. Eine Suspendierung dient allein dazu, ein geordnetes Verfahren zu ermöglichen. Diese Regel gilt für Leiter und Mitglieder gleichermaßen.

Joh 7,51 · Apg 25,16

24
Mehr-Zeugen-Regel

Eine formale Klage gegen einen Ältesten setzt die Aussagen von zwei oder drei Zeugen voraus. Dieselbe Voraussetzung gilt für formale Verfahren gegen Mitarbeiter und Mitglieder. Ein einzelner Hinweis reicht aus, um seelsorgerliche Begleitung und eine Klärung anzustoßen, jedoch nicht für eine formale Anklage.

1. Tim 5,19 · 5. Mose 19,15 · 2. Kor 13,1 · Mt 18,16

Ergänzung, in fachlicher Prüfung: Diese Voraussetzung gilt ausschließlich für gemeindeinterne Disziplinarverfahren. Bei Verdacht auf eine Straftat genügt ein einzelner glaubhafter Hinweis, um mögliche Opfer zu schützen und die staatlichen Behörden einzuschalten. Die Mehr-Zeugen-Regel darf die Klärung eines Missbrauchsverdachts nicht verhindern. Wenn das Kindeswohl betroffen ist, gilt eine niedrigere Schwelle für das Handeln.

25
Umgang mit anonymen Hinweisen

Anonyme Schreiben werden als Hinweise erfasst und können in der Seelsorge berücksichtigt werden. Sie bilden jedoch keine Grundlage für ein formales Verfahren. Wer eine formale Anklage erhebt, muss seinen Namen nennen.

Spr 18,17

Ergänzung, in fachlicher Prüfung: Enthält ein anonymer Hinweis konkrete und überprüfbare Angaben, muss er sorgfältig geprüft werden. Dies gilt insbesondere bei Hinweisen auf eine mögliche Straftat oder eine Gefährdung des Kindeswohls. Auch wenn ein anonymer Hinweis kein formales Verfahren tragen kann, bleibt die Pflicht zur Prüfung bestehen. Anonymität kann die Beweisführung begrenzen, hebt diese Pflicht aber nicht auf.

26
Rechtliches Gehör

Bevor das ENCOUNTERlead in einem Verfahren entscheidet, werden der beschuldigten Person die Vorwürfe vollständig mitgeteilt. Sie kann dazu Stellung nehmen und eine Begleitperson hinzuziehen. Die gegen sie vorgebrachten Stellungnahmen müssen ihr zur Einsicht zugänglich gemacht werden.

Spr 18,13.17

27
Persönliches Erleben und überprüfbare Vorgänge

Im Verfahren werden Sachverhalte geprüft, die sich nachvollziehen und überprüfen lassen. Persönliche Erfahrungen und Wahrnehmungen werden gehört und respektiert; sie ersetzen jedoch nicht die Feststellung des Sachverhalts. Dabei wird sorgfältig zwischen dem persönlichen Erleben und der Frage unterschieden, ob ein Übergriff stattgefunden hat. Unterschiedliche Wahrnehmungen werden angehört.

Spr 18,2 · Jak 1,19–20

28
Befristete Suspendierung und Rehabilitation

Eine Suspendierung ist zeitlich befristet. Bei einem Freispruch wird die beschuldigte Person rehabilitiert. War der Vorwurf öffentlich, wird auch der Freispruch öffentlich mitgeteilt. Blieb der Vorwurf intern, erfolgt die Mitteilung im entsprechenden internen Kreis. Die Rückkehr in Dienst und Amt ist der Regelfall.

5. Mose 19,18–19

29
Falschanschuldigung

Wer wissentlich falsche Anschuldigungen erhebt, wird an der Gemeinde, der beschuldigten Person und Gott schuldig. Dies kann zur Beendigung der Mitgliedschaft führen. Werden wissentlich falsche Anschuldigungen im Rahmen einer Strafanzeige erhoben, werden rechtliche Schritte gegen die anklagende Person eingeleitet. Wer Vorwürfe überzogen, aber nicht bewusst falsch erhebt, wird seelsorgerlich begleitet.

2. Mose 20,16 · 5. Mose 19,16–19 · Spr 19,5

30
Verfahrensmissbrauch

Verfahrensmissbrauch liegt vor, wenn jemand wiederholt unbegründete Anschuldigungen erhebt oder ohne Bereitschaft zur Lösung fortlaufend Beschwerden vorbringt und dabei erkennbar das Ziel verfolgt, einen Leiter oder die Gemeinde zu zermürben. In diesem Fall werden die formalen Verfahren beendet; gegebenenfalls kann auch die Mitgliedschaft beendet werden. Zuvor müssen zwei dokumentierte Versuche einer einvernehmlichen Klärung stattgefunden haben.

Tit 3,10–11

31
Schutz vor unrechtmäßigen Machtwechseln

Ein Beschluss des ENCOUNTERlead gegen den Lead Pastor oder einen einzelnen Ältesten setzt drei Schritte voraus: (a) eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit, (b) die vorherige Anhörung der betroffenen Person mit Begleitperson und (c) die verbindliche Einbeziehung der BFP-Landesleitung und des externen apostolischen Vaters. Eilbeschlüsse ohne diese drei Schritte sind ungültig.

4. Mose 16 · 2. Sam 15 · Apg 20,28–30

Ergänzung, in fachlicher Prüfung: Dieser Schutz greift nicht bei Verdacht auf eine Straftat oder auf Missbrauch. In solchen Fällen haben die sofortige Suspendierung zum Schutz möglicher Opfer und die Einschaltung der Behörden Vorrang vor internen Mehrheitsregeln und Verfahrensvorgaben.

32
Spaltung

Wer bei ENCOUNTERHOUSE systematisch eine Spaltung betreibt, wird zunächst einmal und anschließend ein zweites Mal verwarnt. Danach erfolgt die Trennung von der Gemeinde. Eine solche Absicht zeigt sich an Vertraulichkeitsbrüchen, gezielt verbreiteten Gerüchten, der Umgehung des Klärungswegs nach Matthäus 18 oder dem Aufbau paralleler Strukturen gegen das ENCOUNTERlead.

Tit 3,10–11 · Röm 16,17 · Jud 17–19

33
Schutz der Familie der Leiter

Ehepartner und Kinder einer beschuldigten Person werden im Verfahren geschützt. Sie dürfen weder öffentlich bloßgestellt noch zu Stellungnahmen gedrängt oder in die öffentliche Kommunikation einbezogen werden. Dieser Schutz gilt auch nach einer Trennung unverändert weiter.

Spr 17,6

34
Geistlicher Missbrauch in beide Richtungen

Auch Mitglieder können geistliche Sprache einsetzen, um Leiter unter Druck zu setzen. Dazu gehören prophetische Aussagen, Bibelstellen, Formulierungen wie „Gott hat mir gezeigt“ oder der Verweis auf vermeintliche Heiligkeit. Wer damit oder mit Anspielungen auf angebliche Sünden eines Leiters Druck ausübt, begeht geistlichen Missbrauch. Für ihn gelten dieselben Maßstäbe und Konsequenzen wie für jeden anderen, der geistlichen Missbrauch begeht.

Mt 7,1–5 · Jak 4,11–12

Ergänzung, in fachlicher Prüfung: Ob geistlicher Missbrauch vorliegt, entscheidet weder der betroffene Leiter selbst noch das ENCOUNTERlead allein. Die externe Vertrauensperson muss einbezogen werden. Sachliche Kritik nach Punkt 16 fällt niemals darunter, auch wenn sie unbequem ist.

35
Würde der anklagenden Person

Auch wer falsche oder überzogene Anschuldigungen erhebt, wird mit Würde behandelt. Mögliche Konsequenzen werden sachlich benannt, ohne die Person zu beschämen. Bei erkennbarer psychischer Belastung wird seelsorgerliche Begleitung angeboten und externe professionelle Hilfe empfohlen. Auch die anklagende Person ist nach dem Bild Gottes geschaffen.

Lk 6,28 · Röm 12,17–18

Trennung · Verfahren und Schutz

Die Trennung von einem Pastor oder Ältesten kann die Existenz der betroffenen Person und der Gemeinde gefährden. Deshalb verpflichtet sich ENCOUNTERHOUSE zu klaren Verfahren, die in der Vereinssatzung verankert werden. Jede Trennung soll so gestaltet werden, dass die Würde beider Seiten gewahrt bleibt.

Vier Formen der Trennung

A
Disziplinarisch

Ein disziplinarisches Verfahren kommt bei Lehrabweichung, Charakterversagen, schwerer Pflichtverletzung oder nachgewiesener Schuld zur Anwendung. Es richtet sich nach Bekenntnis II und umfasst mehrfache dokumentierte Warnungen, eine Anhörung mit Begleitperson, eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit im ENCOUNTERlead sowie die verbindliche Einbeziehung der BFP-Landesleitung und des externen apostolischen Vaters. Bei nachgewiesenem schwerem Fehlverhalten, etwa einer Straftat, Missbrauch oder Veruntreuung, ist eine sofortige Suspendierung möglich. Das Verfahren wird parallel durchgeführt.

B
Gesundheitlich

Bei Burnout, dauerhafter Erkrankung oder langfristiger Arbeitsunfähigkeit findet kein Disziplinarverfahren statt. Die Lohnfortzahlung erfolgt im gesetzlichen Rahmen und wird durch eine Absicherung für den Übergang ergänzt. Möglichkeiten zur Rehabilitation und späteren Wiedereinstellung bleiben offen. Die betroffene Person wird seelsorgerlich und gegebenenfalls psychotherapeutisch begleitet.

C
Strategisch

Wenn die weiteren Perspektiven von ENCOUNTERHOUSE und dem Pastor nicht mehr zusammenpassen, ohne dass eine Seite Schuld trägt, wird die Trennung einvernehmlich gestaltet. Vorgesehen sind eine Übergangsphase von sechs bis zwölf Monaten, eine vereinbarte Abfindung und eine gemeinsam abgestimmte öffentliche Kommunikation.

D
Kündigung durch den Pastor

Kündigt der Pastor selbst, gilt die im Arbeitsvertrag vereinbarte Frist von mindestens drei Monaten. Eine Begleitung während des Übergangs wird angeboten. Eine spätere Wiedereinstellung bleibt möglich, sofern beide Seiten dies wünschen.

Trennung mit Würde

Bei jeder Trennung verpflichten sich beide Seiten zu einer sachlichen öffentlichen Kommunikation. Sie stimmen gemeinsam ab, wie sie über die Trennung sprechen, sofern eine Strafanzeige rechtlich kein anderes Vorgehen erfordert. Anspielungen in Predigten, öffentliche Abrechnungen im Hauskreis oder Kampagnen in sozialen Medien sind ausgeschlossen. Das gilt für die Gemeinde ebenso wie für die ausgeschiedene Person.

Verstöße gegen diese Verpflichtung werden unabhängig davon, von welcher Seite sie ausgehen, nach Bekenntnis I, Punkt 17 (Austritt ist ehrenhaft), und Bekenntnis II, Punkt 29 (Falschanschuldigung), behandelt.

1. Tim 5,17–18 · 1. Kor 9,7–14 · Lk 10,7 · Apg 20,28–30

Selbstverpflichtung

Wer bei ENCOUNTERHOUSE Verantwortung übernimmt, bestätigt schriftlich, diese Schutzordnung gelesen und verstanden zu haben und sie als verbindlich anzuerkennen. Das gilt für Älteste, Bereichsleiter, Gruppenleiter und Diakone ebenso wie für Mitarbeiter im Kinder-, Jugend- oder Heilungsdienst.

Matthias und Andrea Prieber als Lead Couple geben diese Bestätigung zuerst ab: sichtbar für die Gemeinde und gegenüber dem ENCOUNTERlead sowie dem externen apostolischen Vater. Sie bekennen sich damit vor Gott und Menschen zu dieser Ordnung.

Wege

Die folgenden Anlaufstellen und Schritte richten sich danach, wer an einem Konflikt beteiligt ist oder welcher Verdacht vorliegt.

Bei einem Konflikt mit einem Gemeindemitglied

Der Klärungsweg richtet sich nach Matthäus 18,15–17: zuerst das persönliche Gespräch, danach ein Gespräch mit Zeugen und schließlich die Klärung vor der Gemeinde. Der Konflikt wird nicht im Hauskreis ausgebreitet.

Bei einem Konflikt mit einem Mitarbeiter

Suche zunächst das direkte Gespräch. Ist dies nicht möglich, wird der zuständige Bereichsleiter (ENCOUNTERteam) einbezogen. Kann der Konflikt dort nicht gelöst werden, wird er an das ENCOUNTERlead weitergegeben.

Bei einem Konflikt mit einem Ältesten oder Bereichsleiter

Wende dich an einen anderen Ältesten oder an die externe Vertrauensperson. Der Konflikt wird weder im eigenen Hauskreis ausgetragen noch durch Anspielungen in Predigten behandelt.

Bei einem Konflikt mit dem Lead Pastor

Wende dich an die externe Vertrauensperson oder direkt an den BFP-Landesleiter. Der Lead Pastor entscheidet in einem Verfahren gegen sich selbst nicht mit.

Bei Verdacht auf eine Straftat

Der Verdacht wird bei den staatlichen Behörden angezeigt. Du kannst auch selbst Anzeige erstatten. Parallel werden der BFP und das ENCOUNTERlead informiert. Ist das ENCOUNTERlead selbst betroffen, wird nur der BFP informiert.

Bei Verdacht auf geistlichen Missbrauch

Wende dich an die externe Vertrauensperson. Wenn dort keine Lösung erreicht wird, ist der BFP-Landesleiter die nächste Anlaufstelle.

Externe Vertrauensperson

Die externe Vertrauensperson wird vom ENCOUNTERlead benannt und gehört ENCOUNTERHOUSE nicht als Mitglied an. Sie verfügt über seelsorgerliche und möglichst auch juristische Qualifikationen. Ihr Name und ihre Kontaktdaten werden in der Gemeinde gut sichtbar ausgehängt und auf der Website veröffentlicht. Stand Oktober 2026: Die externe Vertrauensperson ist noch nicht benannt. Sobald sie zugesagt hat, findest du hier ihren Namen und ihre Kontaktdaten.

ENCOUNTERHOUSE versteht sich als Teil des Leibes Christi und folgt dem Ruf zur Erweckung in Eving und darüber hinaus. Mit dieser Schutzordnung verpflichten wir uns zu einem Gemeindeleben, das Christus ehrt und die Würde der Menschen schützt.

Wenn dir eine Lücke auffällt oder du eine Frage zur Schutzordnung hast, schreib mir: matthias.prieber@encounterhouse.de

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